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Teil 1 - Teil 2
 

Verwaltungsaufgaben des Generalstabes

 

Im Werk des General Paul Thiébault findet sich auf den Seiten 38 bis 50 eine interessante Passage, die alle administrativen Aufgaben des (französischen) Generalstabes beschreiben. Ein großer Dank gilt Oliver Schmidt, der sich die Mühe der Übersetzung dieser äußerst wichtigen Quelle zur Beurteilung der Generalstabsarbeit gemacht hat. Nicht eindeutig zu übersetzende Begriffe sind mit einem Fragezeichen in rechteckigen Klammern versehen.

Thiébault teilt die schriftlich zu erledigenden Aufgaben des Generalstabes [etat-major] einer Armee in fünf Aufgabenbereiche [bureaux] ein: den allgemeinen Aufgabenbereich, den Aufgabenbereich der Verwaltung, den Aufgabenbereich der Finanzen und Lieferungen, den Aufgabenbereich der Aufklärung und Sicherheit sowie den Aufgabenbereich der Militärgeographie.

Der allgemeine Aufgabenbereich [bureau général]

Dieser Aufgabenbereich umfaßt

  1. den Organisationsaufbau der aktiven Armee, die Verwendung aller Generäle, höheren Offiziere, Generalstabsoffiziere und anderer Offiziere ohne Truppenzugehörigkeit, die Zusammensetzung der Garnisonen und Verbindungsposten.
  2. die Bearbeitung aller Marschbefehle und anderer Bewegungen mit Bezug auf die militärischen Operationen, die diesbei notwendigen Anordnungen, die rasche Beförderung derselben an alle, die davon betroffen sind oder die sie kennen müssen, die Anwendung der geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung und Erleichterung der Ausführung.
  3. die von der Armee einzunehmenden Kantonnierungen und Winterquartiere.
  4. die Benennung der Generäle und höheren Offiziere du jour und de piquet in den Lagern.
  5. die Bestimmung und Versendung der mots d'ordre et de ralliement.
  6. die Bearbeitung und Versendung der ordres du jour; in den Divisionsstäben dürfen sie nur von den Chefs der Divisionsstäbe übermittelt werden.
  7. die Beziehungen zum Kriegsminister und die Beglaubigung aller Schriftstücke, die ihm aufgrund besonderer Anfragen normalerweise übermittelt werden. In den Divisionsstäben wird dies durch die Beziehungen zum Chef des Generalstabes ersetzt.
  8. den Schriftverkehr mit dem kommandierenden General beziehungsweise dem General der Division.
  9. den allgemeinen Schriftverkehr mit den Generalen, welche die Artillerie, die Kavallerie und das Ingenieurwesen kommandieren, sowie mit den detachierten Divisionen oder Abteilungen, mit den Gouverneuren und Kommandanten der Provinzen, der Festungen und der Bezirke, welche nicht Teil eines bestimmten Befehlsbereichs sind, die Übermittlung der diesbezüglichen Befehle und die Bearbeitung und Versendung der damit zusammenhängenden Instruktionen. In den Divisionsstäben bezieht sich das auf die Beziehungen mit den Brigadegeneralen der Division, den Kommandanten der Einheiten, der Artillerie und des Ingenieurwesens.
  10. die Befehle, welche die Arbeiten betreffen, mit denen die Artillerie und die Ingenieure beauftragt sind, sei es in den Befestigungen, Festungen, Batterien oder Laufgräben.
  11. die Organisation der Depots der Rekonvaleszenten, welche zu Beginn eines Feldzuges hinter der Armee gebildet werden müssen, und der Depots der Kavallerie, welche zum Ersatz der Pferde und der Reperatur des Zaumzeugs bestimmt sind.
  12. die Befehle für spezielle Aufträge, wie Aufklärungen, Streifzüge, Wahl einer Position, Anlage eines befestigten oder unbefestigten Lagers, Visiten, Führen der Kolonnen, Verbindungen mit dem Feind, Verfolgen der militärischen Operationen einer Division oder eines Korps, etc.
  13. die Vorschläge zu Beförderungen durch den kommandierenden General.
  14. die Festlegung der Marschrouten, denen die Einheiten oder Detachements folgen sollen, welche die Armee verlassen, falls sie solche nicht bereits vom Kriegsminister oder vom Vize-Konnetable [vice-connétable] erhalten haben, in welchem Falle sie beglaubigt werden, falls sie auf den Marschrouten festgehalten werden, die der Kriegskommissar des Generalstabes aushändigt.
  15. die Befehle, welche das aus den Arsenalen in Form von Waffen und Munition zum Austausch oder Ersatz Auszuliefernde betreffen, sowie die Beglaubigung der diesbezüglichen Bons.
  16. die Entscheidungen, die in den Zuständigkeitsbereich des dem Generalstab vorstehenden Generals fallen und die zwischen ihm und dem kommandierenden General geregelt werden.
  17. die Bearbeitung der Bekanntmachungen und Berichte, die er nach den Rapporten, welche ihm gemacht werden müssen, zusammenstellen muß, nebst seinen eigenen Anmerkungen und Beobachtungen.
  18. die Verteilung und Versendung der Gesetze, Erlasse und anderer Regierungsakte, der Befehle und Zirkulare der Minister, der Angestellten und der Verwaltung und allem, was die Armee betrifft.
  19. die Festlegung des Dienstes der Armee, wenn sie vereinigt ist, und seine Verteilung auf die Divisionen und Einheiten, aus denen sie besteht. Dieser Aufgabenbereich ist es, welcher alles, was beim Generalstab eingeht, in Empfang nimmt und gegebenenfalls auf die übrigen Aufgabenbereiche weiter verteilt; ebenso wird in diesem Aufgabenbereich für den kommandierenden General das Verzeichnis der Aufgaben der nächsten 24 Stunden [le relevé du travail des vingt-quatre heures] verfertigt, welches unterzeichnet, registriert und dann versendet wird; im Divisionsstab umfaßt dieses Verzeichnis der Aufgaben der nächsten 24 Stunden nur diejenigen Briefe und Befehle, welche den Chef eines Divisionsstabes betreffen könnten.

Der Aufgabenbereich der Verwaltung [bureau de l'administration]

Dieser Aufgabenbereich befaßt sich besonders mit

  1. der Bearbeitung allen Briefverkehrs mit dem leitenden Minister [ministre-directeur].
  2. der Bearbeitung des Briefverkehrs mit dem Generalintendanten [intendant général], falls es einen gibt, mit dem Hauptzahlmeister [? ordonnateur en chef], mit den Kriegskommissaren und bei Bedarf mit den Lieferanten und Unternehmern, in allem, was in deren Zuständigkeit fällt. In den Divisionsstäben kommt nur der Briefverkehr mit dem Hauptkommissar und, falls es sie gibt, den anderen Kommissaren vor.
  3. der Feststellung der Durchschnittspreise und dem Vorschlag der zu bezahlenden Preise, um die Nahrungsmittel und Futtermittel nicht nur für die aktive Armee, sondern auch für die Etappen sicherzustellen.
  4. der Festlegung der Bestände an Vorräten, die in den Festungen und anderen Plätzen anzulegen sind, und in der Folge der Ausführung dieser Maßnahmen.
  5. der Inspektion und Überwachung der Magazine und der Bewirkung all dessen, was deren Zustand und Unterhalt verbessern kann.
  6. der Überwachung aller Zweige der Verwaltung in den Lagern, den Etappenorten und den Festungen, und besonders der Hospitäler und Ambulanzen. Dies ist eine Aufgabe aller Offiziere des Generalstabes.
  7. der Organisation der Rücksendung aller zum weiteren Dienst untauglichen Männer in ihre jeweiligen Depots, der Sendung aller, die es nötig haben, zu den Bädern [? aux eaux] und der Bildung von Einrichtungen für Rekonvaleszenten für alle, die einer besonderen Pflege bedürfen. Ein Chef des Divisionsstabes kann solche Maßnahmen dem Chef des Generalstabes nur empfehlen.
  8. der Überprüfung oder der Veranlassung von Überprüfungen der Austeilungen und der Vorbeugung oder Bestrafung der hierbei vorkommenden Mißbräuche.
  9. dem Verfügen von allem, was mit den Kasernen und der Unterbringung der ständigen und der durchmarschierenden Trupen zu tun hat.
  10. der Bearbeitung der Befehle in bezug auf die Futtermittel, wenn man sie beischaffen läßt, und auf die Einquartierungen in der Umgebung [? les tournées], falls man sie befiehlt.
  11. der Bewerkstelligung einer allgemeinen Überwachung all dessen, was die Verwendung der Lieferungen anbetrifft, ihren Unterhalt und ihre Bewahrung; seien es die von der Regierung gegebenen Hilfsmittel, solche, die der kommandierende General sich beschafft hat oder solche, die vom Zahlmeister [payeur] geliefert wordn sind, etc.
  12. der Überprüfung der Anforderungen von Montierungsstücken, Ausrüstungsstücken, Zaumzeugen, Zuggeschirren etc., welche von den Einheiten, Abteilungen oder einzelnen Militärpersonen gemacht werden können, der Beurteilung der Dringlichkeit und, je nach den zur Verfügung stehenden Vorräten und Hilfsmitteln, der Anordnung der Austeilung, falls diese genehmigt worden ist.
  13. dem Beantragen von Hilfsmitteln von seiten der Regierung, falls es an solchen mangeln sollte, indem man ihr die Art und Menge des Benötigten mitteilt.
  14. der Organisation der Transporte, deren Bildung und deren Märsche.
  15. der Bearbeitung der Befehle, welche an die Chefs der zivilen Autoritäten zu richten nötig werden könnte, um die Durchführung der von den Chefs der Militärverwaltung auferlegten Requisitionen oder der von den militärischen Autoritäten legalerweise erhobenen Forderungen sicherzustellen und zu beschleunigen, oder um die vom kommandierenden General verfügten Anweisungen, deren Ausführung in die Zuständigkeit der zivilen Autoritäten fällt, bekanntzugeben.
Literaturangaben
  • Paul Thiébault: Manuel Général du Service des États-Majors Généraux et Divisionnaires dans les Armées, renfermant quelques développemens particuliers sur les principales opérations de la guerre; les différentes armes, leur commandement et leur emploi; le service des places; les jugemens militaires; les administrations, etc.
    Paris 1813
     
© Napoleon Online - Letzte Aktualisierung am 02.08.2007
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