Rheinbundstaaten

Rheinbund 1806 bis 1813

Autor: Markus Stein
Erstellungsdatum: 10. Januar 2026

Mit der Gründung des Rheinbundes im Juli 1806 veränderte Napoleon Bonaparte die politische Landkarte Mitteleuropas grundlegend. Der Bund, formal ein Zusammenschluss deutscher Staaten unter dem Protektorat des französischen Kaisers, bedeutete das endgültige Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Zahlreichen Territorien wurden zu größeren, oft neu zugeschnittenen Staaten, die sich in unterschiedlichem Maße an Frankreich banden, zusammengeführt.

Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 betrachtete die Mitgliedstaaten zwar als „souverän“, doch in der Praxis standen sie in enger politischer und militärischer Abhängigkeit von Frankreich. Napoleon sicherte sich durch den Bund nicht nur die politische Kontrolle über große Teile Deutschlands, sondern auch die militärische Unterstützung seiner Verbündeten. Die Fürsten erhielten im Gegenzug (teilweise) territoriale Erweiterungen und die Anerkennung ihrer neuen Titel — etwa den eines Königs von Bayern, Württemberg oder Sachsen.

Militärisch verpflichteten sich die Rheinbundstaaten zur Stellung beträchtlicher Kontingente für die französische Armee. Je nach Größe und Bevölkerungszahl mussten Einheiten verschiedener Waffengattungen aufgestellt und in die französischen Armeen eingegliedert werden. Diese Truppen kämpften an Napoleons Seite in nahezu allen Feldzügen ab 1806 bis zu den Befreiungskriegen 1813. Besonders in den Jahren 1809 bis 1812 erreichte die Zahl der eingesetzten Rheinbundsoldaten ihren Höhepunkt und machte zeitweise fast ein Drittel der "Großen Armee" aus. Hinter der formalen Bundesstruktur stand kein gleichberechtigtes Bündnis, sondern ein Instrument französischer Hegemonie. Die Staaten waren verpflichtet, Napoleons Kriege zu unterstützen, zum Teil gegen ihre eigenen Interessen.

Der Rheinbund löste sich nach Napoleons Niederlage im Jahr 1813 endgültig auf. Dennoch markierte er eine bedeutsame Etappe in der deutschen Geschichte: einerseits als Symbol für die französische Dominanz, andererseits als Ausgangspunkt für Prozesse territorialer Neuordnung, die langfristig den Weg zur deutschen Einigung im 19. Jahrhundert bereiteten.

Militärische Aspekte der Rheinbundakte

In der Akte des Rheinbundes, den Napoleon am 12. Juli 1806 mit zahlreichen deutschen Fürsten einging, finden sich die Paragraphen 35 bis 38 mit Bezug auf die Gestellung von Truppen bzw. des beiderseitigen Beistandes im Kriegsfalle. Im Folgenden werden diese hier zitiert (Quelle: Die Rheinische Konföderations-Akte oder der am 12. Julius 1806 zu Paris abgeschlossene Vertrag, hrsg. von P.A. Winkopp, Frankfurt am Main 1808.

Art. 35. Zwischen dem französischen Reiche und den rheinischen Bundesstaaten soll in ihrer Gesamtheit sowohl als mit jedem einzelnen ein Bundniß Statt haben, vermöge wessen jeder Krieg auf dem festen Lande, den einer der kontrahirenden Theile zu führen haben könnte, für alle andere unmittelbar zur gemeinsamen Sache wird.

Art. 36. Im Falle eine diesem Bündnisse fremde und benachbarte Macht sich rüstet, sollen die hohen kontrahirenden Theile, um nicht unvorbereitet überfallen zu werden, auf die Anforderung, welche der Mininster eines konföderirten Staats desfalls zu Frankfurt machen wird, sich ebenfalls bewaffnen. Das Kontingent, welches ein jeder von den Verbündeten zu stellen hat, wird in Viertel getheilt, und die Bundesversammlung hat zu bestimmen, wie viel Viertel mobil gemacht werden sollen; aber die Bewaffnung darf nicht eher bewerkstelligt werden, als in Folge einer von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige an jeden der verbundenen Mächte erlassenen Einladung.

Art. 37. Se. Majestät der König von Baiern macht sich anheischig, die Städte Augsburg und Lindau zu befestigen, im ersten dieser beiden Plätze Artillerie-Etablissements zu errichten und zu allen Zeiten zu unterhalten; am zweiten Orte aber einen hinlänglichen Vorrath an Flinten und Munition zu haben, der als Reserve dienen soll, desgleichen auch in Augsburg Bäckereien anzulegen, um einen Vorrath von Zwieback backen lassen zu können, damit im Falle eines Kriegs der Marsch der Armeen keinen Aufenthalt erleide.

Art. 38. Das von jedem der Verbündeten im Falle eines Krieges zu stellende Kontingent wird auf folgende Weise festgesetzt: Frankreich stellt 200,000 Mann von jeder Art Waffen; das Königreich Baiern 30,000 von jeder Waffengattung; das Königreich Würtemberg 12,000; der Grosherzog von Baden 8000; der Grosherzog von Berg 5000; der Grosherzog von Darmstadt 4000. Ihre Durchlauchten der Herzog und der Fürst von Nassau stellen mit den übrigen verbündeten Fürsten ein Kontingent von 4000 Mann.


Einband der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806
(Original im Historischen Museum der Pfalz, Speyer)

Kontingente der Rheinbundstaaten 1811

Anhand der Werke Der Rheinbund, historisch und statistisch dargestellt, von Karl Heinrich Ludwig Pölitz, Leipzig 1811 (ab Seite 329) und La Confédération du Rhin, von Jean Angelelli und Alain Pigeard, Entrement-le-vieux 2002 (Seite 291), wurde die folgende Tabelle erstellt - ihre Sortierung erfolgt absteigend nach zu stellender Truppenstärke.

Land  Beitrittsdatum  Größe
 (Quadratmeilen) 
 Einwohner   Militärkontingent 
(Mann)
Königreich Bayern 12. Juli 1806 1.636 3.231.570 30.000
Königreich Westphalen 15. November 1807 1.143 2.612.000 25.000
Königreich Sachsen 11. Dezember 1806 736 2.276.000 20.000
Königreich Württemberg 12. Juli 1806 329 1.211.325 12.000
Großherzogtum Baden 12. Juli 1806 275 924.307 8.000
Großherzogtum Berg 12. Juli 1806 314 931.000 5.000
Großherzogtum Hessen 12. Juli 1806 214 541.083 4.000
Großherzogtum Frankfurt 12. Juli 1806 83,5 299.800 2.800
Großherzogtum Würzburg   25. September 1806  97 311.000 2.000
Herzogtum Mecklenburg-Schwerin  22. März 1808 226 328.636 1.900
Herzog von Nassau-Usingen
Fürstentum Nassau-Weilburg
12. Juli 1806 103 272.000 1.680
Herzogtum Sachsen-Gotha 15. Dezember 1806 55 187.000 1.100
Herzogtum Oldenburg 14. Oktober 1808 97,5 159.550 800
Herzogtum Sachsen-Weimar 15. Dezember 1806 35 111.000 800
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
18. April 1807 23
22
56.000
58.000
650
Fürstentum Lippe-Detmold 18. April 1807 24 70.540 500
Fürstentum Reuß-Greiz
Fürstentum Reuß-Gera
Fürstentum Reuß-Schleiz
Fürstentum Reuß-Lobenstein
Fürstentum Reuß-Ebersdorf
18. April 1807 7
7,5
6
4,5
3,5
21.800
22.836
16.560
7.498
7.837
450
Herzogtum Mecklenburg-Strelitz 18. Februar 1808 48 70.000 400
Herzogtum Sachsen-Coburg 15. Dezember 1806 19 61.000 400
Fürstentum Waldeck 18. April 1807 22 50.500 400
Herzogtum Arenberg 12. Juli 1806 50 59.000 379
Herzogtum Anhalt-Dessau 18. April 1807 17 54.000 350
Fürstentum Salm-Salm
Fürstentum Salm-Kyrburg
12. Juli 1806 31 59.086 323
Herzogtum Sachsen-Meiningen 15. Dezember 1806 18 48.000 300
Fürstentum Isenburg 12. Juli 1806 11 43.000 291
Herzogtum Anhalt-Bernburg 18. April 1807 16 35.193 240
Herzogtum Anhalt-Köthen 18. April 1807 15 23.842 210
Herzogtum Sachsen-Hildburghausen 15. Dezember 1806 17 32.000 200
Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 12. Juli 1806 19 39.000 197
Fürstentum Lippe-Schauenburg 18. April 1807 10 20.132 150
Fürstentum Hohenzollern-Hechingen 12. Juli 1806 5,5 14.000 93
Fürstentum Lichtenstein 12. Juli 1806 2,5 5.002 40
Fürstentum Leyen 12. Juli 1806 2,5 4.500 29

Insgesamt muss der Rheinbund mit knapp 15 Millionen Einwohnern im Jahr 1811 eine Truppenstärke von 118.683 Mann stellen.